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SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG

SONDEREIGENTUMS
VERWALTUNG

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig.
Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst.

Für vermietete Einheiten kann dem Verwalter aber auch die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann den Eigentümer in allen Belangen – die Wohnung betreffend – gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt.

Folgende Aufgaben sind damit auf den Verwalter übertragen:

  • Mietenbuchhaltung mit Eingangskontrolle, Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten
  • Führung sämtlichen Schriftverkehrs und Durchführung von Wohnungsbegehungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen
  • Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie eventuell Mängelbeseitigungen
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen sowie Durchführung sämtlicher Vermietungsaktivitäten mit Abnahme- und Übergabeprotokoll